Sensibilisierung

Als F¨¹hrungskraft haben Sie innerhalb der ETH Z¨¹rich hat daf¨¹r Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden gesch¨¹tzt wird und Unf?lle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden ¨¹ber wesentliche Punkte bez¨¹glich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen ?berblick ¨¹ber Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Brosch¨¹re (PDF, 939 KB).

Stellen Sie regelm?ssig sicher, dass sich Ihre Mitarbeitenden ¨¹ber Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz im Klaren sind. Hier finden Sie die dazu relevanten Unterlagen.

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